Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit in der Einrichtung
Das Gebäude des Erlebnismuseum Perlmutter ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet. Sie können unsere Einrichtung mit einer Gehhilfe, einem Rollstuhl u. ä. besuchen. Uns ist stets daran gelegen, allen Menschen einen gelungenen Besuch unseres Museums zu ermöglichen. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie weitere Fragen vor Ihrem Besuch bei uns haben.
Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftrittes
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Erlebnismuseums Perlmutter Adorf |↗ www.perlmuttermuseum.de
Als öffentliche Einrichtung sind wir bemüht, die Website des Museums Adorf im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 und im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Die Website befindet sich aktuell im Aufbau -
Diese Website ist derzeit nur teilweise mit den obengenannten Richtlinien vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich:
- Verlinkte PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei bedienbar
- Die Inhalte der Website sind nicht in Leichter Sprache verfügbar
Weitere Aspekte zum Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit werden von uns noch in einem Selbsttest überprüft.
Diese Erklärung wurde am 03.05.2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Bitte senden Sie eine E-Mail an: |↗ museum@adorf-vogtland.de oder rufen Sie uns unter: 03 74 23 / 22 47 an, wenn Sie bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren gestoßen sind.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Informationen benötigen, die noch nicht barrierefrei auf unserer Website zur Verfügung stehen. Wir sind bemüht Ihnen diese Informationen schnellstmöglich und Ihren Bedürfnissen entsprechend mitzuteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle. |↗ www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html
Hinweis zur Sprache und externen Links
Wir bemühen uns, Artikel auf dieser Website leicht verständlich zu schreiben. Fachliche Inhalte versuchen wir so zu formulieren, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die nicht mit dem Thema vertraut sind. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Inhalte auf unserer Website Ihrer Ansicht nach unverständlich sind oder unnötig kompliziert dargestellt werden.
Wir sind darum bemüht, externe Links eindeutig zu markieren. Wir weisen darauf hin, dass eingebettete Links und Videos externer Seiten möglicherweise nicht barrierefrei sind.